• 1.4 Unser Cannabis-Verbot ist verfassungswidrig - mit Prof. Dr. Lorenz Böllinger (Rechtswissenschaftler)

  • 2022/07/24
  • 再生時間: 59 分
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1.4 Unser Cannabis-Verbot ist verfassungswidrig - mit Prof. Dr. Lorenz Böllinger (Rechtswissenschaftler)

  • サマリー

  • Heute hören wir als vierte Folge dieses Kapitels die Sicht der Rechtswissenschaft auf das Thema Cannabis Prohibition bzw. Legalisierung, also eine ganz entscheidende: Letztendlich ist es ja eine rechtliche Frage. Und damit willkommen bei "Science mit Mary". Unser Gast ist Prof. Dr. Lorenz Böllinger, emiritierter Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Bremen, Diplom Psychologe und Direktor des Bremer Instituts für Drogenforschung (BISDRO). Mit seiner besonderen Expertise war er auch im Bundestag und hat dort u.a. erklärt, warum das BtMG gegen unsere Verfassung verstößt. Ja, ihr habt richtig gehört! Aber da ich mich selbst mit Jura auch nicht auskenne, erst einmal langsam: Was ist überhaupt Strafrecht? Und wofür ist das gut? Wer legt fest, was eine Straftat ist und wie schlimm sie ist? (Stichwort: "Wie oft Bus verpassen ist einmal Ebola?") Wann gilt ein Gesetz als verhältnismäßig? Warum ist das BtMG nicht verhältnismäßig? Und warum wurde es dann überhaupt verabschiedet? (Ja, ihr ahnt es... es ist geschichtlich und politisch motiviert) Wer steht denn jetzt dafür ein, dass es ein verfassungswidriges Gesetz gibt? Also Ohren gespitzt, es wird seeehr spannend :) Falls dich das Thema tiefer interessiert, hier das Bundetagprotokoll von Lorenz Anhörung als Experte, es ist wirklich spannend und geht noch weiter in die Tiefe: https://www.bundestag.de/resource/blob/561772/6d7bb8dbc66f5a72a9b431c31da53522/19_14_20-8-_esv-prof--dr--lorenz-boellinger-data.pdf Quellen: - Cannabis-Besitz "nicht geringer Menge": §29a BtMG - in Kombination mit Bandenkriminalität bzw. Waffenbesitz: §30a BtMG - sexueller Missbrauch von Kindern: § 176 StGB und § 12 Abs. 2 StGB #wissenschaft #science #forschung #wissen #bildung #fakten #wissenschaftskommunikation #studium #research #wissenswert #wisskomm #uni #scicomm #sciencemitmary #btmg #cannabis #hanf #marihuana #thc #rechtswissenschaften #verhältnismäßigkeitsprinzip #unibremen ---------------------------------------------- Ich freue mich riesig, dass ihr euch hierher verirrt habt und bin offen für eure Fragen, Tipps, Kritiken, Liebe und Vorschläge für neue Folgen. :) Schreibt mir gerne an m.dechpons@gmail.com oder auf Instagram an @madremia_maria
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あらすじ・解説

Heute hören wir als vierte Folge dieses Kapitels die Sicht der Rechtswissenschaft auf das Thema Cannabis Prohibition bzw. Legalisierung, also eine ganz entscheidende: Letztendlich ist es ja eine rechtliche Frage. Und damit willkommen bei "Science mit Mary". Unser Gast ist Prof. Dr. Lorenz Böllinger, emiritierter Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Bremen, Diplom Psychologe und Direktor des Bremer Instituts für Drogenforschung (BISDRO). Mit seiner besonderen Expertise war er auch im Bundestag und hat dort u.a. erklärt, warum das BtMG gegen unsere Verfassung verstößt. Ja, ihr habt richtig gehört! Aber da ich mich selbst mit Jura auch nicht auskenne, erst einmal langsam: Was ist überhaupt Strafrecht? Und wofür ist das gut? Wer legt fest, was eine Straftat ist und wie schlimm sie ist? (Stichwort: "Wie oft Bus verpassen ist einmal Ebola?") Wann gilt ein Gesetz als verhältnismäßig? Warum ist das BtMG nicht verhältnismäßig? Und warum wurde es dann überhaupt verabschiedet? (Ja, ihr ahnt es... es ist geschichtlich und politisch motiviert) Wer steht denn jetzt dafür ein, dass es ein verfassungswidriges Gesetz gibt? Also Ohren gespitzt, es wird seeehr spannend :) Falls dich das Thema tiefer interessiert, hier das Bundetagprotokoll von Lorenz Anhörung als Experte, es ist wirklich spannend und geht noch weiter in die Tiefe: https://www.bundestag.de/resource/blob/561772/6d7bb8dbc66f5a72a9b431c31da53522/19_14_20-8-_esv-prof--dr--lorenz-boellinger-data.pdf Quellen: - Cannabis-Besitz "nicht geringer Menge": §29a BtMG - in Kombination mit Bandenkriminalität bzw. Waffenbesitz: §30a BtMG - sexueller Missbrauch von Kindern: § 176 StGB und § 12 Abs. 2 StGB #wissenschaft #science #forschung #wissen #bildung #fakten #wissenschaftskommunikation #studium #research #wissenswert #wisskomm #uni #scicomm #sciencemitmary #btmg #cannabis #hanf #marihuana #thc #rechtswissenschaften #verhältnismäßigkeitsprinzip #unibremen ---------------------------------------------- Ich freue mich riesig, dass ihr euch hierher verirrt habt und bin offen für eure Fragen, Tipps, Kritiken, Liebe und Vorschläge für neue Folgen. :) Schreibt mir gerne an m.dechpons@gmail.com oder auf Instagram an @madremia_maria

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