Stell dir vor, jemand fordert Geld von dir, hat es aber nicht verdient. Zum Beispiel möchte jemand Geld für eine völlig untaugliche Software.
Vermutlich wirst du dich gegen die Zahlung wehren. Es gibt aber auch Situationen, in denen du dir keinen Streit leisten kannst. Jetzt könntest du sagen:
„Dann zahle ich halt jetzt und hole mir das Geld später wieder zurück!“
Das kann aber häufig daran scheitern, dass § 814 BGB die Rückforderung später nicht mehr zulässt. Nämlich dann, wenn du bei der Zahlung gewusst hast, dass du die Zahlung eigentlich nicht schuldest. Das ergibt sich häufig aus dem E-Mail-Verkehr, indem du normalerweise ja die schlechte Leistung (oder nicht erfolgte Leistung) bemängelst.
Jetzt gibt es hier einen Ausweg: du erklärst einen Vorbehalt bei der Zahlung.
Hier musst du aber wieder höllisch aufpassen. Denn es darf sich nicht um einen die Erfüllung hindernden Vorbehalt handeln sondern lediglich um einen Vorbehalt, dass du später möglicherweise das Geld wieder zurückforderst.
Wie das genau funktioniert, erkläre ich dir ausführlich in dieser Folge.
Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 https://www.maxgreger.de 🔹 https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: https://www.maxgreger.de/termin 📧 E-Mail: info@maxgreger.de ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. #Geschäftsführer #Unternehmer #Zahlungsvorbehalt #Rückforderung #Vorbehalt