• #102: Abmahnung wegen Double Opt-In (ist vermeidbar!)

  • 2024/01/26
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#102: Abmahnung wegen Double Opt-In (ist vermeidbar!)

  • サマリー

  • Da willst du als Versender von E-Mail-Newslettern alles richtig machen. Hältst dich penibel dran, Newsletter erst nach Erhalt des Double-Opt-in zu versenden. Und dann kommt trotzdem die Abmahnung wegen fehlender Einwilligung in E-Mail-Werbung! Bitte? Was für Fehler kann ich denn beim Einsatz von Double Opt-in noch machen? Immerhin nutze ich ja bereits Double-Opt-in für mein E-Mail-Marketing? Zuallererst muss die Opt-in-E-Mail so schlicht wie möglich gehalten sein. Ein werbender Slogan führt nach der Auffassung des LG Berlin (Az.: 16 O 349/20) schon dazu, dass von Werbung auszugehen ist. Und Werbung darf die Opt-In E-Mail selbst noch nicht enthalten. Viele in Shopsysteme integrierte Newsletter-Anmeldungen und die entsprechenden Opt-in E-Mails sind nicht ausreichend gestaltet. Es fehlen oft die auch für geschäftliche E-Mails erforderlichen Pflichtangaben (siehe § 6 TMG). Aber generell sind Opt-in E-Mails in Ordnung, oder? Jein. Das OLG München (Az. 29 U 1682/12) hat doch tatsächlich vor über einem Jahrzehnt eine völlig abstruse Entscheidung in die Welt gesetzt, wonach bereits eine Opt-in E-Mail als Werbung gilt, Diese Entscheidung haben aber zum Glück andere Gerichte nicht übernommen. Und auch der BGH (Az. I ZR 164/09) geht davon aus, dass eine Opt-in E-Mail nicht per se unzulässig (also Werbung) ist. 👉 Wie safe bist du mit deinen Opt-in E-Mails? ___ Links ____________________ 📌 OLG München (Az. 29 U 1682/12): https://openjur.de/u/566511.html 📌 BGH (Az. I ZR 164/09): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=57082&pos=0&anz=1 📌 LG Berlin (Az.: 16 O 349/20): n.a. LG Stendal (Az.: 22 S 87/20): https://openjur.de/u/2379125.html 📝 Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/abmahngefahr-newsletter-double-opt-in-e-mail/ Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.

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あらすじ・解説

Da willst du als Versender von E-Mail-Newslettern alles richtig machen. Hältst dich penibel dran, Newsletter erst nach Erhalt des Double-Opt-in zu versenden. Und dann kommt trotzdem die Abmahnung wegen fehlender Einwilligung in E-Mail-Werbung! Bitte? Was für Fehler kann ich denn beim Einsatz von Double Opt-in noch machen? Immerhin nutze ich ja bereits Double-Opt-in für mein E-Mail-Marketing? Zuallererst muss die Opt-in-E-Mail so schlicht wie möglich gehalten sein. Ein werbender Slogan führt nach der Auffassung des LG Berlin (Az.: 16 O 349/20) schon dazu, dass von Werbung auszugehen ist. Und Werbung darf die Opt-In E-Mail selbst noch nicht enthalten. Viele in Shopsysteme integrierte Newsletter-Anmeldungen und die entsprechenden Opt-in E-Mails sind nicht ausreichend gestaltet. Es fehlen oft die auch für geschäftliche E-Mails erforderlichen Pflichtangaben (siehe § 6 TMG). Aber generell sind Opt-in E-Mails in Ordnung, oder? Jein. Das OLG München (Az. 29 U 1682/12) hat doch tatsächlich vor über einem Jahrzehnt eine völlig abstruse Entscheidung in die Welt gesetzt, wonach bereits eine Opt-in E-Mail als Werbung gilt, Diese Entscheidung haben aber zum Glück andere Gerichte nicht übernommen. Und auch der BGH (Az. I ZR 164/09) geht davon aus, dass eine Opt-in E-Mail nicht per se unzulässig (also Werbung) ist. 👉 Wie safe bist du mit deinen Opt-in E-Mails? ___ Links ____________________ 📌 OLG München (Az. 29 U 1682/12): https://openjur.de/u/566511.html 📌 BGH (Az. I ZR 164/09): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=57082&pos=0&anz=1 📌 LG Berlin (Az.: 16 O 349/20): n.a. LG Stendal (Az.: 22 S 87/20): https://openjur.de/u/2379125.html 📝 Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/abmahngefahr-newsletter-double-opt-in-e-mail/ Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.

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